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Die Kosten für das Semesterticket sind in den Studiengebühren enthalten, daher müssen die Campusstudierenden der PFH nicht zusätzlich dafür zahlen. Bei der Kontrolle im Zug zeigen sie ihren Studienausweis zusammen mit entweder einer gültigen Immatrikulationsbescheinigung oder dem Beiblatt „Semesterticket“ vor.
Beurlaubte Studierende erhalten für den Zeitraum ihrer Beurlaubung kein Semesterticket. Der Studierendenausweis muss für die Zeit der Beurlaubung im Sekretariat abgegeben werden.
Nein, das Landesweite Semesterticket gilt nicht in Bussen.
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